ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SONDERLOTTERIE

OPINELLO
I.  Name der Sonderlotterie.

1.1. Eine Sonderlotterie, weiter Lotterie, wird unter Namen „Opinello – Rückerstattung für Ihren Einkauf” durchgeführt.

1.2. Begriffe:
  1. Lotterie – diese Sonderlotterie unter Namen  „Opinello - Rückerstattung für Ihren Einkauf”;
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen – diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lotterie;
  3. Opinello System (weiter auch „Opinello”) – Informationssystem für Sammeln und Analyse der Kundenbewertungen betr. Qualität der Bedienung, Dienstleistungen und Produkte von den Teilnehmern an Opinello (besonders Läden, Restaurants, Werkstätte und andere) auf dem Gebiet von ganz Polen.;
  4. Code – alphanumerischer Code, der den Zugang zum Opinello System ermöglicht. Der Zugangscode zum Opinello System ist jeweils auf der Rückseite des Kassenbons aufgedruckt oder auf anderen Unterlagen (z.B.: Serviceaufträge, E-Mails), die den Kunden durch Opinellopartner ausgestellt werden (beschrieben unter Buchst. f.) oder an Kunden geschickt werden. Teilnehmer, die MwSt.-Rechnung abholt, kann bei der Rechnungsausstellungsabteilung von dem Opinellopartner einen Ersatzkaufnachweis mit Stempel der Verkaufsstelle, Datum und dem vom Kassenbon abgeschriebenen Code bekommen. Für Ausstellung oder Sendung der Codes haftet Partner des Opinello Systems.
  5. Anmeldungsnummer – einmalige alphanummerische Folge, die auf Grundlage des Codes jeder Anmeldung zugeschrieben wird.
  6. Partner des Opinello-Systems (weiter auch „Partner”) – an Opinello-System teilnehmender Partner ist jede Rechtsperson, die Waren oder Dienstleistungen auf dem Gebiet Polens anbietet (z.B. Läden, Restaurants, Dienstleistungsbetrieb), der Opinello System auf Grundlage des Sondervertrags, einschl. Indirektes Vertrags nutzt. Partner kann eine oder mehrere Stellen, wo die Teilnehmer die zur Teilnahme an der Lotterie ermächtigenden Waren oder Dienstleistungen erwerben können.
  7. Teilnehmer – Person, die die im Pkt. 4.1. der AGB genannten Bedingungen erfüllt;
  8. Kunde – Person, die beim Geschäft des Partners Ware oder Dienstleistung erwirbt;
  9. Preisträger – Person, von welcher übereinstimmend mit AGB geschickten Anmeldung  bei irgendeiner Verlosung (Tages- oder Hauptverlosung) gewählt wird;
  10. Anmeldung – Tätigkeit des Beitritts zur Lotterie über Webseite auf Domäne opinello.com, der Akzeptanz der Bedingungen dieser AGB und Einverständnis mit Verarbeitung der persönlichen Daten wie auch des Ausfüllens des Fragebogens, Angabe der eigenen persönlichen Daten und Registrierung des beim Kauf erhaltenen auf der Rückseite des Kaufnachweises befindlichen Code,
  11. Preise – Preise I, II und III und Zusatzgewinne, genannt in Punkt 13.1 der AGB genannt;

1.3.  Lotteriezweck ist Sammeln der Bewertungen von Kunden in einem Opinello – Informationssystem und dafür haben die Kunden Möglichkeit, als Lotterieteilnehmer die Preise zu gewinnen.

1.4. Von der Lotterie sind Alkoholgetränke einschl. Bier gem. Gesetz über Erziehung in Nüchternheit und Alkoholismusbekämpfung vom 26. Oktober 1982 (Gesetzblatt Dz.U. 2016 Pos. 487 neueste Fassung)  und Tabakware gem. Gesetz über Gesundheitsschutz vor Folgen der Tabak- und Tabakwarennutzung vom 9. November 1995 (Gesetzblatt Dz. U.  2015 , Pos. 298 neueste Fassung) ausgeschlossen.

II.Name des Lotterieveranstalters.

2.1. Lotterieveranstalter ist OPINELLO Sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław (PL54-618)  ul. Przedświt 11/1, eingetragen im durch Amtsgericht  Wrocław Fabryczna in Wrocław, 9. Wirtschaftsabteilung des Nationalgerichtsregisters unter Nummer KRS 0000627584 geführten Unternehmersregister.
 
III. Name der Behörde, die die Genehmigung erteilt.

3.1. Genehmigung für Organisierung der Lotterie “Opinello - Rückerstattung für Ihren Einkauf” wurde durch Leiter der Zollkammer in Wrocław erteilt.

IV. Sonderlotterieregeln.

4.1. An der Lotterie kann jede natürliche Person, die das 18.Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist oder besitzt auf dem Gebiet Polens eine Korrespondenzadresse, die bei Geschäften der Opinello-System-Partner Ware oder Dienstleistungen als Verbraucher im Sinne Art. 22¹ des polnischen BGBs, d.h. natürliche Person, die nicht gewerbliche Rechtstätigkeit vollendet einkauft (weiter „Teilnehmer”) und die die Bedingungen dieser AGB ausfüllt. Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben (beschränkt geschäftsfähig) können an der Lotterie nach Einwilligung des gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Mitarbeiter von OPINELLO Sp. z o. o., Betreiber des Opinello Systems sowie Personen, die bei Organisierung und Verlauf der Lotterie beschäftigt werden, wie auch ihre Ehegatten, Eltern, Geschwister, Abkömmlinge, in Adoptionsverhältnis gebliebene, Stiefkinder, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Stiefeltern und Schwiegereltern sind von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen.

4.2. Beitritt zur Lotterie heißt, dass der Teilnehmer ihre Regeln zur Kenntnis genommen hat und diese Regeln akzeptiert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Regeln der AGB zu befolgen wie auch bestätigt, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

4.3. Die Personaldaten von Lotterieteilnehmer – -Gewinner werden gemäß Gesetz über Personaldatenschutz vom 29. August 1997 (Gesetzblatt Dz.U. von 2002, Nr. 101, Pos. 926 neuester Fassung) gesammelt und verarbeitet. Administrator der Personendaten, die die Teilnehmer übergeben ist OPINELLO Sp. z o. o. mit Sitz in Wrocław (PL54-618)  ul. Przedświt 11/1. Teilnehmer ist mit Verarbeitung seinen Personaldaten durch OPINELLO Sp. z o. o. zu Zwecken der Lotterieorganisation, Ausgabe der Preise und anderen Pflichten, die aus der AGB herausgehen einverstanden. Lotterieteilnehmer kann seine Einwilligung zur Personaldatenverarbeitung durch Datenadministrator zu Werbezwecken erklären. Lotterieteilnehmer kann jederzeit Zugang zu seinen Personendaten haben und eine Änderung anfordern. Angabe der Personendaten ist freiwillig, aber Nichtangabe verursacht, dass man an der Lotterie nicht teilnehmen kann.  Lotterieteilnehmer können eine schriftliche Einwilligung  zum Erhalt der Informationen elektronisch von dem Datenadministrator und zur Veröffentlichung seiner persönlichen Daten, Fotos und Stimme zu den Werbe- und Handelszwecken des Lotterieveranstalters durch Massenmedien oder elektronische Medien erteilen. Falls solche Einwilligung erteilt wird, haben die Teilnehmer kein Anspruch auf Vergütung.

4.4. Um eine Möglichkeit zu haben, einen Preis in der Lotterie zu gewinnen, ist der Teilnehmer verpflichtet:
  1. die Regeln der Lotterie in der AGB zur Kenntnis zu nehmen,
  2. vom 10. April 2017 bis 1. Oktober 2017 von Montag bis Sonntag bei beliebigem Geschäft des Partners von OPINELLO Sp. z o. o. eine Ware oder Dienstleistung zu beliebigem Preis einzukaufen, den Code abzuholen und den Einkaufsnachweis zu bewahren,
  3. innerhalb von 7 Tagen nach Kauf der Ware oder Dienstleistung, jedoch nicht später als bis zum 9. April 2017 gebührenfreie Teilnahme an der Lotterie  auf Internetseite der Domäne opinello.com durch Eingabe des Zugangscodes von der Rückseite des Kaufnachweises der Ware oder Dienstleistung, Eingabe der eigenen persönlichen Daten und Bewertung der Einkäufe und Produkte bei Lotterieveranstalter anzumelden. Die Bewertungen dienen als Unterstützung der Opinello-System-Partner bei Verbesserung der Kundenbedienungsqualität. Anmeldungen können jeden Tag rund um die Uhr während Lotteriedauer, dh. vom 10. April 2017 00:00:00 Uhr bis 8. Oktober 2017, spätestens bis 23:59:59 Uhr registriert werden, wobei Einkaufsdatum nicht später als Anmeldungsdatum sein darf.
  4. Inhalt dieser AGB auf der Internetseite der Domäne opinello.com zu akzeptieren und Berechtigung zur Teilnahme an dieser Lotterie, dh. dass die in dieser AGB genannten Voraussetzungen ausgefüllt sind  zu bestätigen, und mit Verarbeitung der eigenen persönlichen Daten einverstanden zu sein.
  5. alle erforderlichen Daten, die den Waren- oder Dienstleistungseinkauf beim Geschäft des Opinello-System-Partners bestätigen anzugeben;
  6. e-mail-Adresse oder Telefonnummer, auf welche Fragebogenaktivierungslink (oder Zugangscode) geschickt wird, um durch klicken (oder Codeneingabe) den Fragebogen zu beginnen anzugeben;
  7. Fragebogen betr. Erfahrungen des Teilnehmers als Kunden eines Opinello-System-Partners beim Geschäft, wo Ware oder Dienstleistung eingekauft worden ist  auszufüllen, am Ende des Fragebogens auf Button „Fragebogen schließen” klicken, wobei jeder Einkauf nur einmal bewertet werden kann, und ein Geschäft nur einmal pro Tag bewertet werden kann;
  8. in dem Zeitraum vom 10. April 2017 bis 28. Dezember 2017 den originalen Kaufnachweis von der Ware oder Dienstleistung (bei MwSt.-Rechnungen einen Ersatzkaufnachweis) oder einen anderen durch Partner, für welchen der Fragebogen ausgefüllt worden ist übergebenen Nachweis zu bewahren.
  9. Der Veranstalter der Lotterie kann sich mit den Teilnehmern mithilfe von durch bestimmten Teilnehmer (Ziff. 4.4 f) im Zusammenhang mit der geäußerten Meinung genutzten Daten in Verbindung setzen.

4.5.Unvollständige oder unrichtige Teilnahmeanmeldung an einer Lotterie ist ungültig.

4.6. Um Fragebogen auszufüllen, kann der Teilnehmer eine technische Hilfe des Betreibers von Opinello System nutzen, indem er sich mit dem Betreiber über Chat auf der Internetseite der Domäne opinello.com oder E-Mail-Adresse support@opinello.com oder telefonisch (Telefonnummer von der Webseite www.opinello.com) in dem Zeitraum 9.00 - 21.00 an Arbeitstagen, vom Montag bis Freitag, außer Feiertage und gesetzliche arbeitsfreie Tage in Verbindung setzt.

4.7. Jeder Teilnehmer kann täglich eine Bewertung von einem Geschäft – Partner  schreiben (beispielweise es ist möglich je eine Bewertung über zwei Geschäfte von einer Ladenkette zu schreiben aber nicht zwei Bewertungen über ein Geschäft). Die Mitteilung einer Meinung berechtigt zu einer Anmeldung zur Verlosung, wodurch der Teilnehmer an der Verlosung der Preise I und II sowie des Zusatzgewinns teilnehmen darf. An monatlichen Verlosungen der Preise der Stufe II nehmen alle richtigen Anmeldungen zur Lotterie von dem vorherigen Monat teil (bei dem letzten Monat werden Anmeldungen von September und Oktober 2017 teilnehmen). Um an der Verlosung des Preises Stufe III – des Hauptpreises - teilzunehmen, muss der Teilnehmer von seiner ersten Anmeldung bis zum 8. Oktober 2017 mindestens eine Bewertung pro Monat schicken (von seiner E-Mail-Adresse oder Telefonnummer – Bewertungen für den letzten Monat fassen September und Oktober 2017 um) über bestimmte Ladenkette. Jede durch den Teilnehmer geschickte Anmeldung zur Lotterie an einem Tag heißt eine Chance bei Verlosung der Preise in der Lotterie. Teilnehmer kann mehr als eine Anmeldung in der Lotterie registrieren unter Bedingung, dass alle Teilnahmevoraussetzungen jedes Mal erfüllt werden.

4.8. Preisträger verliert Recht auf Preis, wenn er die Voraussetzungen dieser AGB  nicht erfüllt oder ist nicht zur Teilnahme an der Lotterie berechtigt oder verweigert Angabe der persönlichen Daten zu im Pkt. 4.3. der AGB genannten Zwecken, oder verweigert Abgabe der Erklärungen oder Vorlage der Unterlagen, die zur richtigen Durchführung der Lotterie erforderlich sind, verweigert Preisabholung.

4.9. Lotterieveranstalter garantiert, dass Inhalte aller Nachrichten an Lotterieteilnehmer mit den Prinzipien des Verbraucherschutzes übereinstimmen, besonders verstoßen nicht Interessen der Verbraucher im Sinne des Gesetzes über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz vom 16. Februar 2007 (Gesetzblatt  Dz. U. von 2007,  Nr. 50, Pos. 331 mit späteren Änderungen).
  
V. Gebiet, auf welchem Lotterie organisiert wird.

5.1.Lotterie wird auf dem Gebiet Polens durchgeführt.
 
VI. Dauer der Lotterie.

6.1. Lotterie wird im Zeitraum vom 10. April 2017 bis 28. Dezember 2017 durchgeführt.

6.2. Anmeldungen zur Lotterie werden vom 10. April 2017 bis 8. Oktober 2017 angenommen.
 
VII. Lotteriedurchführungsart, besonders Ort und Termin der Preisenverlosungen.

7.1. Alle Verlosungen finden im Sitz bei ul. Przedświt 11/1 in Wrocław, im Zeitraum vom 10. April 2017 bis 13. Oktober 2017 statt, in den folgenden Terminen:
  1. Verlosungen der Preise Stufe I - täglich, wobei jeden Tag der Lotteriedauer   kommt ein im Pkt. 13.1. der AGB genannter  Tagespreis und Verlosung des Preises findet am jeden ersten Montag statt für jeden der sieben vorherigen Tagen aus den richtig an dem Tag zugeschickten Anmeldungen der Lotterieteilnehmer zwischen 00:00:00 Uhr und 23:59:59 Uhr des Tages, vorbehaltend Buchst. B nachstehend;
  2. Die Verlosung des II. Gewinns - monatlich - erfolgt für jeden vollen Monat der Verlosungsdauer (mit Ausnahme von April, wo die Anmeldungen der Teilnehmer ab 10. April eingesendet werden), beginnend am 10. April 2017 bis zum 01. Oktober 2017. An der Verlosung der Monatlichen Preise nehmen alle Teilnehmer-Anmeldungen teil, die ordentlich an das System Opinello innerhalb eines Monats, der der jeweiligen Verlosung vorgeht, versendet wurden (im Fall des letzten Monats umfasst sie die Anmeldungen aus September und Oktober 2017) entsprechend dem nachfolgend abgebildeten Verlosungszeitplan.
  3. Verlosung des Preises Stufe III – Hauptpreises – findet für alle Teilnehmeranmeldungen, die von der ersten Anmeldung bis zum 01.Oktober 2017, mindestens einmal pro Monat eine Bewertung über bestimmte Ladenkette zugeschickt haben  (per E-Mail oder Telefon – Bewertungen für den letzten Monat fassen September und Oktober 2017 um) und richtige Anmeldungen zur Lotterie registriert haben.
  4. Die Verlosung des Zusatzgewinns erfolgt unter allen angemeldeten Teilnehmern, die mindestens einen Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen in den Geschäften des genannten Partners des Systems Opinello, tätigten - d.h. Läden Castorama und eine Meinung über den Laden Castorama (mit Hilfe der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) geäußert sowie sich zu der Verlosung korrekt angemeldet haben.

7.2. Harmonogramm der Verlosungen in der Lotterie: 


 
Pos. Termin der Verlosung  des Tagespreises Tage, für welche die Verlosung durchgeführt wird. Anzahl der Preise
1 17.04.2017
  1. 10.04.2017
  2. 11.04.2017
  3. 12.04.2017
  4. 13.04.2017
  5. 14.04.2017
  6. 15.04.2017
  7. 16.04.2017
7
2 24.04.2017
  1. 17.04.2017
  2. 18.04.2017
  3. 19.04.2017
  4. 20.04.2017
  5. 21.04.2017
  6. 22.04.2017
  7. 23.04.2017
7
3 01.05.2017
  1. 24.04.2017
  2. 25.04.2017
  3. 26.04.2017
  4. 27.04.2017
  5. 28.04.2017
  6. 29.04.2017
  7. 30.04.2017
7
4 08.05.2017
  1. 01.05.2017
  2. 02.05.2017
  3. 03.05.2017
  4. 04.05.2017
  5. 05.05.2017
  6. 06.05.2017
  7. 07.05.2017
7
5 15.05.2017
  1. 08.05.2017
  2. 09.05.2017
  3. 10.05.2017
  4. 11.05.2017
  5. 12.05.2017
  6. 13.05.2017
  7. 14.05.2017
7
6 22.05.2017
  1. 15.05.2017
  2. 16.05.2017
  3. 17.05.2017
  4. 18.05.2017
  5. 19.05.2017
  6. 20.05.2017
  7. 21.05.2017
7
7 29.05.2017
  1. 22.05.2017
  2. 23.05.2017
  3. 24.05.2017
  4. 25.05.2017
  5. 26.05.2017
  6. 27.05.2017
  7. 28.05.2017
7
8 05.06.2017
  1. 29.05.2017
  2. 30.05.2017
  3. 31.05.2017
  4. 01.06.2017
  5. 02.06.2017
  6. 03.06.2017
  7. 04.06.2017
7
9 12.06.2017
  1. 05.06.2017
  2. 06.06.2017
  3. 07.06.2017
  4. 08.06.2017
  5. 09.06.2017
  6. 10.06.2017
  7. 11.06.2017
7
10 19.06.2017
  1. 12.06.2017
  2. 13.06.2017
  3. 14.06.2017
  4. 15.06.2017
  5. 16.06.2017
  6. 17.06.2017
  7. 18.06.2017
7
11 26.06.2017
  1. 19.06.2017
  2. 20.06.2017
  3. 21.06.2017
  4. 22.06.2017
  5. 23.06.2017
  6. 24.06.2017
  7. 25.06.2017
7
12 03.07.2017
  1. 26.06.2017
  2. 27.06.2017
  3. 28.06.2017
  4. 29.06.2017
  5. 30.06.2017
  6. 01.07.2017
  7. 02.07.2017
7
13 10.07.2017
  1. 03.07.2017
  2. 04.07.2017
  3. 05.07.2017
  4. 06.07.2017
  5. 07.07.2017
  6. 08.07.2017
  7. 09.07.2017
           7
14 17.07.2017
  1. 10.07.2017
  2. 11.07.2017
  3. 12.07.2017
  4. 13.07.2017
  5. 14.07.2017
  6. 15.07.2017
  7. 16.07.2017
7
15 24.07.2017
  1. 17.07.2017
  2. 18.07.2017
  3. 19.07.2017
  4. 20.07.2017
  5. 21.07.2017
  6. 22.07.2017
  7. 23.07.2017
7
16 31.07.2017
  1. 24.07.2017
  2. 25.07.2017
  3. 26.07.2017
  4. 27.07.2017
  5. 28.07.2017
  6. 29.07.2017
  7. 30.07.2017
7
 
17
 
07.08.2017
  1. 31.07.2017
  2. 01.08.2017
  3. 02.08.2017
  4. 03.08.2017
  5. 04.08.2017
  6. 05.08.2017
  7. 06.08.2017
 
7
18 14.08.2017
  1. 07.08.2017
  2. 08.08.2017
  3. 09.08.2017
  4. 10.08.2017
  5. 11.08.2017
  6. 12.08.2017
  7. 13.08.2017
7
19 21.08.2017
  1. 14.08.2017
  2. 15.08.2017
  3. 16.08.2017
  4. 17.08.2017
  5. 18.08.2017
  6. 19.08.2017
  7. 20.08.2017
7
20 28.08.2017
  1. 21.08.2017
  2. 22.08.2017
  3. 23.08.2017
  4. 24.08.2017
  5. 25.08.2017
  6. 26.08.2017
  7. 27.08.2017
7
21 04.09.2017
  1. 28.08.2017
  2. 29.08.2017
  3. 30.08.2017
  4. 31.08.2017
  5. 01.09.2017
  6. 02.09.2017
  7. 03.09.2017
7
22 11.09.2017
  1. 04.09.2017
  2. 05.09.2017
  3. 06.09.2017
  4. 07.09.2017
  5. 08.09.2017
  6. 09.09.2017
  7. 10.09.2017
7
23 18.09.2017
  1. 11.09.2017
  2. 12.09.2017
  3. 13.09.2017
  4. 14.09.2017
  5. 15.09.2017
  6. 16.09.2017
  7. 17.09.2017
7
24 25.09.2017
  1. 18.09.2017
  2. 19.09.2017
  3. 20.09.2017
  4. 21.09.2017
  5. 22.09.2017
  6. 23.09.2017
  7. 24.09.2017
7
25 02.10.2017
  1. 25.09.2017
  2. 26.09.2017
  3. 27.09.2017
  4. 28.09.2017
  5. 29.09.2017
  6. 30.09.2017
  7. 01.10.2017
7
Pos. Termin der Verlosung des Monatspreises Tage, für welche die Verlosung durchgeführt wird. Anzahl der Preise
1 01.05.2017
10.04.2017 – 30.04.2017
1
2 05.06.2017
01.05.2017 – 31.05.2017
1
3 03.07.2017
01.06.2017 – 30.06.2017
1
4 07.08.2017
01.07.2017 – 31.07.2017
1
5 04.09.2017
01.08.2017 – 31.08.2017
1
6 10.10.2017
01.09.2017 – 01.10.2017
1
Pos. Termin der Verlosung des Hauptpreises Tage, für welche die Verlosung durchgeführt wird. Anzahl der Preise
1 10.10.2017
10.04.2017   – 01.10.2017
1
Pos. Verlosungstermin des Zusatzgewinns Tage, für welche die Verlosung durchgeführt wird. Anzahl der Preise
1 10.10.2017
10.04.2017   – 01.10.2017
1
 
7.3.  Verlosung von allen Preisen in der Lotterie wird traditionell durchgeführt, mit Benutzung der Verlosungsurnen. Diese Methode der Verlosungsdurchführung sichern volle Losigkeit, Objektivität und Redlichkeit der Preisenzuteilung. Die Verlosung wird wie folgt durchgeführt:
  1. an der Verlosung nehmen alle Identifikationsnumnmer der richtigen Anmeldungen, die an Opinello-System innerhalb des Anmeldungsannahmezeitraums registriert wurden teil, entsprechend bei Verlosung der Tagespreise für bestimmten Tag der Anmeldungsannahme, bei monatlichen Preisen – für den Zeitraum des vorherigen Monats;
  2. Verlosung wird mit Nutzung der undurchsichtigen Verlosungsurnen durchgeführt. In jeder Urne befinden sich 10 nummerierte Kugeln mit Ziffern von 0 bis 9. Die Zahl der zur Verlosung genutzten Urnen entspricht der Zahl der Ziffer in Anmeldungszahl in der Lotterie;
  3. jeder Anmeldung entsprechend für Verlosung der Tages- oder Monatspreise, wird eine einmalige Ordnungsnummer, weiter „ID-Nummer“, durch einen Ausschuss direkt vor der Verlosung zugeordnet;
  4. während der Verlosung wird von jeder Urne eine Kugel ausgelost, wobei als erste wird immer die erste Ziffer der ID-Nummer ausgelost, z.B.: 1234 (Ziffer der Tausende, Ziffer der Hunderte, Ziffer der Zehnen und Ziffer der Einheiten). Die Ziffer von nacheinander ausgelosten Kugeln bilden die Zahl die der Anmeldungs-ID-Nummer entspricht, so wird die Anmeldung ausgelost mit Vorbehalt Buchstabe e nachstehend.
  5. wenn die Ziffer von der aus der Urne ausgezogenen Kugel eine Zahl, die außer Anmeldungs-ID-Nummer-Bereich für den Zeitraum, für welchen die Verlosung durchgeführt wird sich befindet bildet, ist diese Zahl nicht in Rücksicht genommen und aus dieser Urne wird die nächste Kugel ausgelost – bis eine Kugel mit der Zahl, die der Anmeldungszahl entspricht ausgelost wird.
  6. Lotterieveranstalter zieht ein Los für jeden Preis in der Verlosung
  7. Lotterieveranstalter hat keine Verlosung der Reservelose zu den Preisen vorausgesehen.


7.4. Die genannte Methode ist von Nutzung des Computers oder Außensoftwares nicht abhängig.

7.5. Verlauf der Verlosung wird durch im Pkt. 8.1. erwähnte Aufsichtsausschuss überwacht.
 
VIII. Sicherung der Richtigkeit der Lotterieeinrichtung.

8.1. Aufsicht über Richtigkeit und Verlauf der Lotterie, d.h. Erteilung einer Information über Lotterie, Durchführung der Verlosungen, führt Lotterieausschuss bestehend aus drei Personen:
  1. Vorsitzender
  2. Stellvertreter des Vorsitzenden,
  3. Sekretär.
8.2. Lotterieausschuss fertigt ein Protokoll vom Verlauf der Verlosungen der Preise und Verlosung der Preisträger.

8.3. Zu Zuständigkeit des Ausschusses gehört auch Bearbeitung der von den Lotterieteilnehmern eingegangenen Reklamationen und Erteilung den Teilnehmern jede Information über diese Lotterie.

8.4. Mitglied des Ausschusses ist eine Person, die über ein zur Aufsicht des Sonderlotterieverlaufs berechtigtes Berufszertifikat verfügt.

8.5. Der Ausschuss handelt auf Grundlage der Arbeitsordnung des Lotterieveranstalters.
 
IX. Art und Weise und Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse.
 
9.1. Jeder Teilnehmer, der den I., II. und III. Preis oder den Zusatzgewinn gewonnen hatte, wird unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von 3 Tagen, über den Gewinn und die Art und Weise, den Gewinn zu empfangen mittels der genannten E-Mail-Adresse oder über eine kostenlose Mitteilung an die durch den Teilnehmer in der Anmeldung zur Verlosung genannte Telefonnummer informiert. Darüber hinaus werden den Gewinnern Dokumente übersendet, die notwendig für die Übergabe/den Empfang des Preises sind, und die ausgefüllt und zurückgeschickt an den Veranstalter der Verlosung werden sollen.

9.2. Die zur Preisabholung erforderlichen Unterlagen, die den Preisträgern gesendet wurden sollen ausgefüllt werden und an die drauf stehende Anschrift mit dem originalen Kaufnachweis von der Ware oder Dienstleistung bei den Geschäften (wenn Lotterieveranstalter den Originalkaufnachweis anfordert), auf welchem Grundlage die Anmeldung zur Lotterie registriert wurde zurückgeschickt werden. Zurückschicken soll innerhalb von drei Tagen von Erhalt der Information über Preisgewinn erfolgen, sonst verliert der Preisträger sein Recht zur Abholung des Preises.

9.3. Die Preise werden spätestens bis zum 30. November 2017 den Preisträgern verteilt. Das ist der Stichtag der Preisverteilung. Weil Wohnadresse zur Preisabholung notwendig ist, verpflichtet sich jeder Teilnehmer, der innerhalb Lotteriedauer seine Wohnadresse geändert hat, darüber den Lotterieveranstalter spätestens eine Woche vor dem Stichtag der Preisverteilung zu informieren. Sonst betrachtet der Lotterieveranstalter, dass der unter angegebener Adresse informierte Teilnehmer richtig über Gewinn benachrichtigt wurde, damit auch über alle Folgen einschl. Verlust des Rechtes auf Gewinn informiert wurde.  Nichtabholung des Preises unter der durch Teilnehmer angegebenen Anschrift verursacht Verlust des Rechtes auf Gewinn.

9.4. Wenn Lotterieveranstalter fordert zur Übergabe des Preises Zusendung des Kaufnachweises an, muss dieser vorgelegte Originalkaufnachweis von der Ware oder Dienstleistung folgende Voraussetzungen ausfüllen:
  • muss echt und original sein, d.h. durch Geschäft von welchem Daten drauf stehen ausgestellt, einen Code beinhaltet, darf nicht gefälscht sein;

  • darf nicht so beschädigt werden, dass sein Inhalt unleserlich ist oder seine Echtheit unfeststellbar ist, darf nicht durchgeschnitten, abgeschnitten, zerrissen, verschmiert, unklar sein wie auch darf nicht von zwei verschiedenen verbundenen Kaufnachweisen bestehen;

  • Preisträger kann Rückgabe des Originalkaufnachweis anfordern, indem er auf den im Pkt. 9.1 genannten Unterlagen solche Anforderung einträgt und eine Anschrift, an welche der Kaufnachweis zurückgeschickt werden soll angibt.
9.5. Ergebnis jeder Verlosung wird  auf der Internetseite der Domäne opinello.com unverzüglich nach der Verlosung, nicht später aber als bis 23.59 Uhr   des nächsten nach der bestimmten Verlosung Tages veröffentlicht. Endgültige Ergebnisse der Lotterieverlosung zu den Preisen werden außerdem bis zum 31. October 2017 auf der Internetseite der Domäne https://www.opinello.com/de/winners veröffentlicht. Auf der Preisträgerliste werden Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens und Name des Wohnorts des Preisträgers eingetragen. Es können auch andere Informationen, die Lotterieveranstalter als notwendig auf der Preisträgerliste betrachtet, eingetragen werden.
 
X. Ort und Frist der Preisenvergabe.
 
10.1. Die Preise I, II und III sowie der Zusatzgewinn werden an das durch den Gewinner in der Dokumentation, von der in Pkt. 9.2 die Rede ist, genannte Bankkonto überwiesen oder per Postanweisung spätestens bis zum 30. November 2017 übermittelt.

10.2. Die Preise werden ausschließlich an Personen übereinstimmend mit der in der Anmeldung zur Lotterie angegebenen Daten oder an ihren Bevollmächtigten, die auf Grundlage der Vollmacht mit notariell bestätigten Unterschrift des Vollmachtgebers handeln. Voraussetzung der Preisabholung ist richtiges Ausfüllen von allen Feldern des Übernahme/Übergabeprotokollvordrucks und Übersendung des unterzeichneten Vordrucks per Post, e-mail (gescannt) oder Kurier an die angegebene Anschrift innerhalb von 3 Tagen von der Benachrichtigung des Teilnehmers über Gewinn.

10.3. Wenn Preisüberweisung an das durch Preisträger angegebene Konto aus den vom Lotterieveranstalter unabhängigen Gründen (falsche, geschlossene Bankkontonummer, falsche Anschrift u.ä.) nicht möglich wäre, und der Preisträger seinen Preis damit nicht abgegolt hat, verliert er Recht auf den Preis.

10.4. Jeder Gewinner kann innerhalb von 3 Tagen von Benachrichtigung über Gewinn eine schriftliche Erklärung über Verzicht auf Preiserhalt abgeben. Solche schriftliche Erklärung soll an die Anschrift des Sitzes des Lotterieveranstalters geschickt werden.

10.5. Lotteriegewinne werden gemäß gesonderten Rechtsvorschriften versteuert.

10.6. Wenn der Preisträger irgendeine in der AGB der Lotterie bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt, verweigert der Lotterieveranstalter Ausgabe des Gewinnpreises.

10.7. Die durch Preisträger nicht abgeholten Preise oder die auf Grundlage der im Pkt. 10.3 genannten Gründen nicht ausgegeben worden sind, bleiben dem Lotterieveranstalter zur Verfügung stehen.
 
XI. Erhebung und Bearbeitung der Reklamationen.

11.1. Alle Reklamationen und Einwände zum Verlauf der Lotterie können durch Lotterieteilnehmer  schriftlich per Einschreiben an Sitz des Lotterieveranstalters , vom Beginn der Lotterie, jedoch nicht später als bis zum 7. Dezember 2017 angemeldet werden. Über Richtigkeit der Reklamationserhebung entscheidet Poststempel auf dem Briefumschlag. Reklamationen, die im Sitz des Lotterieveranstalters nach dem 14. Dezember 2017 eingegangen sind, werden trotz richtiger Erhebung laut Poststempel nicht mehr bearbeitet. Lotterieveranstalter trägt keine Haftung für Effektivität und Rechtzeitigkeit der Zustellung der Reklamationssendungen durch Dritte. Im Übereinstimmung mit der Verordnung des Finanzministers über Art und Weise der Geltendmachung von Ansprüche der Hasardteilehmer vom 1. Juli 2010 (Gesetzblatt Dz. U. von 2010 , Nr. 118, Pos. 793) soll schriftliche Reklamation folgende Angaben beinhalten: Vor- und Nachname des Teilnehmers, genaue Wohnanaschrift, Datum und Ort des Ereignisses welches die Reklamation betrifft, Spielart, wie auch genaue Beschreibung und Grundlage der Reklamation und Anspruchinhalt.

11.2. Erhobene Reklamationen werden durch den Ausschuss unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb der 7 Tage nach Erhalt der Reklamation bearbeitet.

11.3. Die Betroffenen werden über Reklamationsbearbeitungsweise per Einschreiben spätestens innerhalb der 7 Tage von der Reklamationsbearbeitung benachrichtigt.
 
XII. Verjährungsfrist der Ansprüche

12.1. Verjährungsfrist der Ansprüche aus der Audiotextlotterie beträgt 6 Monate und beginnt mit Fälligkeitswerden des Anspruchs.

12.2. Verjährungsfristlauf wird für den Zeitraum vom Tag der Reklamationserhebung bis Tag der Antwort auf die Reklamation ausgesetzt. 

12.3. Alle Streitigkeiten und Ansprüche verbunden mit der Lotterie werden durch ordentliches für Ort des Lotterieveranstaltersitzes zuständiges Gericht entschieden.

12.4. Angelegenheiten, die mit diesen AGB nicht geregelt werden, werden nach geltenden Rechtsvorschriften, besonders Vorschriften des BGBs und des Gestzes über Glücksspiele geregelt.

12.5.Voller Inhalt der AGB der Lotterie befindet sich im Sitz des Lotterieveranstalters in Wrocław,  ul. Przedświt 11/1  zur Ansicht und auf der Internetseite der Domäne opinello.com. Auf Anforderung des Teilnehmers sendet Lotterieveranstalter die AGB dem Teilnehmer zur Ansicht, nachdem der Teilnehmer einen markierten adressierten Umschlag zuschickt. Auf der o.g. Domäne befinden sich entsprechende Erklärungen für Lotteriegewinner - zum herunterladen, ausfüllen und zurückschicken.

12.6. Lotterieveranstalter haftet nicht für Effektivität der Nachrichten- oder Anrufenzustellung. Wenn der Anruf während der Lotteriedauer aus vom Teilnehmer oder seinen Betreiber abhängigen Gründen unterbrochen wird, treffen die Ausschussmitglieder unverzüglich eine Entscheidung. Der Lotterieveranstalter trägt besonders keine Verantwortung für Unterbrechung, Absturz, Entstellung, Qualität und andere technische Parameter der Telefonverbindungen wie auch Zustellung der Nachricht. Anmeldungen zur Lotterie, die die im AGB genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, besonders unvollständige, abgesturzte, dass sie nicht mehr lessbar oder schwer lesbar sind und dass man die drauf stehenden Angaben nicht überprüfen kann, sind ungültig und werden aus der Lotterie ausgeschlossen.

12.7. Verbindliche Rechtskraft haben Bestimmungen dieser AGB. Werbematerialien zur Lotterie sind nur Informationsmaterialien und ihr Inhalt widerspricht nicht den Bestimmungen der AGB der Lotterie.

12.8. Wenn Lotterieveranstalter feststellt, dass Teilnehmer die Fair Play Regeln nicht befolgen, damit im Widerspruch zum Interesse des Lotterieveranstalters besonders durch Diskreditieren des Veranstalters, Angabe der falschen Informationen über Veranstalter vorgehen, können aus der Lotterie durch Lotterieveranstalter ausgeschlossen werden.

12.9. Auf Grundlage Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes über Glücksspiele ist der Lotterieveranstalter verpflichtet, auf Anforderung des Lotteriegewinners eine namentliche Bescheinigung über seinen Gewinnpreis auszustellen.

12.10. Die Arbeitstage laut diese AGB versteht man als die Tage von Montag bis Freitag, außer Feiertage.

12.11. Auf schriftliche Anforderung des Lotterieteilnehmers löscht der Lotterieveranstalter unverzüglich seine Anmeldung zur Lotterie.
 
XIII. Spieleinsatzwert

13.1 In der Lotterie werden folgende Preisarten vorausgesehen:
  1. Preise der Stufe I - täglich – jeden Tag ein Preis in Höhe von 100 zł – insgesamt 175 Preise.
  2. Preise der Stufe II  - monatlich – jeden Monat ein Preis in Höhe von 2.000 zł – insgesamt 6 Preise.
  3. Preis der III Stufe - Hauptpreis – ein Preis in Höhe von 10.000 zł samt Geldpreis in Höhe von 1.111.11 zł für alle Monate der Lotteriedauer.
  4. Der Zusatzgewinn - drei Preise in Form von Rückerstattung der Kosten der Einkäufe, die im Laden Castorama bis zum Höchstwert von 10.000 Zloty getätigt wurden samt eines Geldgewinns in Höhe von 1.111,11 Zloty für alle Monate der Verlosungsdauer, in welchen man die Waren oder Dienstleistungen erwerben kann.
           
13.2. Preise im Gesamtwert von 73.944,44 Zloty (in Worten: dreiundsiebzigtausendneunhundertvierundvierzig 44/100 Zloty).

XIV. Verbindung der Lotteriebestimmungen mit Sonderaktionen.


14.1. Lotterieveranstalter behält sich das Recht auf Durchführung während der Lotteriedauer der zusätzlichen Sonderaktionen für Kunden, die ihre Anmeldungen registrieren vor, darin:
  1. Aufnahme der Zusammenarbeit mit Außensubjekten zum Zweck der Sicherung der größeren materiellen und immmateriellen Vorteile für Kunden, die ihre Anmeldung registrieren.
  2. Präsentation der Außenservicen zum Zweck der Sicherung der im Pkt. 14.1.a beschriebenen Vorteile für den Kunden, besonders durch Nutzung der Weiterleitungslinks, die die Kunden zu diesen Servicen weiterleiten.
  3. Einladungen zum Ausfüllen von zusätzlichen Umfragen im System Opinello.
14.2.    Dauer der zusätzlichen Sonderaktionen wird durch Verträge über bestimmte Sonderaktion zwischen den Lotterieveranstalter und dem entsprechenden Außensubjekten geregelt.

14.3. Lotterieveranstalter behält sich das Recht auf Beendigung der Sonderaktion in beliebiger Zeit ohne Grundangabe vor.

14.4. Durchführung der zusätzlichen Sonderaktionen fließt nicht auf Lotterieverlauf ein, besonders auf:
  1. Art und Weise der Lotteriepreisträgeraufstellung.
  2. Höhe der Preise der einzelnen Stufen, die den Lotteriepreisträgern verliehen werden.
  3. Termine der Lotteriepreisträgerverlosungen.
14.5. Kunden haben kein Recht auf Austausch des in der Sonderaktion erhaltenen Preis auf seinen Gegenwert , besonders auf:
  1. Geldgegenwert, der gleichwertig den Marktpreisen ist.
  2. Materiellen oder immateriellen Gegenwert oder anderen Vorteil der mit geführter Sonderaktion nicht verbunden ist.
14.6. Für Übergabe der im Pkt. 14.1.a genannten Vorteile haftet völlig der Außensubjekt, mit welchem einen Vertrag über Durchführung der Sonderaktion abgeschlossen wurde. 

14.7. Für das Ausfüllen von Umfragen, von welchen im Pkt. 14.1c die Rede ist, kann der Veranstalter dem Teilnehmer zusätzliche Lose in der Verlosung zusprechen, jedoch nicht mehr als 1 Los täglich.

14.8. Ausführliche Bedingungen der Werbeaktion, die in Zusammenarbeit mit externem Partner organisiert wird, liefert der Externe Partner.

14.9. Für Angelegenheiten, die mit diesen AGB nicht geregelt werden, gelten AGB des Außenpartners, besonders: 
  1. AGB des Services, an welchen vom Opinello-System weitergeleitet wird, der durch Außenpartner betriebt wird.
  2. Ausführliche AGB der Sonderaktion, übergeben durch Außenpartner.